Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Finanzdienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IPO Investment GmbH (nachfolgend „IPO Investment" oder „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie"). Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IPO Investment ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

IPO Investment erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag mit dem Kunden.

2.1 Vermögensverwaltung

Im Rahmen der Vermögensverwaltung erhält IPO Investment vom Kunden das Recht, in dessen Namen über Finanzinstrumente zu verfügen und dabei selbständig Anlageentscheidungen zu treffen. Die Vermögensverwaltung erfolgt auf Basis einer individuell vereinbarten Anlagestrategie unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft und der Anlageziele des Kunden.

2.2 Anlageberatung

Bei der Anlageberatung gibt IPO Investment persönliche Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten. Die Anlageentscheidung und die Umsetzung der Empfehlung obliegt dem Kunden selbst.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des individuellen Beratungs- oder Vermögensverwaltungsvertrags durch beide Parteien zustande. Vor Vertragsabschluss führt IPO Investment eine Geeignetheitsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch.

IPO Investment behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, seiner Anlageerfahrung, seinen Anlagezielen und seiner Risikobereitschaft zu machen;
  • IPO Investment unverzüglich über wesentliche Änderungen dieser Umstände zu informieren;
  • die erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung zu stellen;
  • IPO Investment rechtzeitig über Verfügungen zu informieren, die er selbst über das verwaltete Vermögen trifft;
  • die vereinbarten Vergütungen fristgerecht zu zahlen.

5. Vergütung und Kosten

Die Vergütung von IPO Investment sowie eventuell anfallende weitere Kosten ergeben sich aus der individuellen Vergütungsvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung quartalsweise nachträglich.

Neben der Vergütung von IPO Investment können weitere Kosten anfallen, insbesondere:

  • Depotgebühren und Transaktionskosten der depotführenden Bank;
  • Produktkosten der erworbenen Finanzinstrumente (z.B. Verwaltungsgebühren bei Fonds);
  • Ausgabeaufschläge und andere transaktionsbezogene Kosten.

IPO Investment informiert den Kunden vor Vertragsabschluss umfassend über alle anfallenden Kosten.

6. Interessenkonflikte und Zuwendungen

IPO Investment hat organisatorische und administrative Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden bzw. offenzulegen. Details hierzu enthält unsere Interessenkonfliktrichtlinie, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

IPO Investment kann im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen Zuwendungen von Dritten erhalten oder an Dritte gewähren. Über Art und Umfang solcher Zuwendungen informiert IPO Investment den Kunden vor Vertragsabschluss.

7. Haftung und Risikohinweise

IPO Investment haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IPO Investment nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

IPO Investment weist ausdrücklich darauf hin, dass Kapitalanlagen mit Risiken verbunden sind. Der Wert von Finanzinstrumenten kann steigen oder fallen. Es besteht das Risiko von Kursverlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Historische Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Erträge.

IPO Investment übernimmt keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Anlageergebnisse oder Renditen. Die Haftung für Vermögensschäden, die durch Kursverluste bei Finanzinstrumenten entstehen, ist ausgeschlossen, sofern IPO Investment nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

8. Berichtspflichten und Informationen

IPO Investment informiert den Kunden regelmäßig über die erbrachten Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Bei der Vermögensverwaltung erhält der Kunde mindestens quartalsweise einen Bericht über die Zusammensetzung und Entwicklung seines Portfolios sowie über durchgeführte Transaktionen.

Der Kunde erhält außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Dokumentationen, insbesondere über Kosten und Nebenkosten, Interessenkonflikte und die Geeignetheit empfohlener Finanzinstrumente.

9. Verschwiegenheit und Datenschutz

IPO Investment ist zur Verschwiegenheit über alle Kundenangelegenheiten verpflichtet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • wesentlichen Pflichtverletzungen einer Vertragspartei;
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei;
  • Verlust der erforderlichen behördlichen Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform oder einer anderen dauerhaften Form (z.B. E-Mail).

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des individuellen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Beschwerden und Streitbeilegung

Kunden können sich bei Beschwerden zunächst an unseren Kundenservice wenden:

IPO Investment GmbH
Kundenservice
Maximilianstraße 13
80539 München
E-Mail: beschwerde@ipo-investment.de

Darüber hinaus können sich Kunden an die Schlichtungsstelle wenden:

Ombudsmann für Investmentfonds
Büro der Ombudsstelle des BVI
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Stand: Februar 2024